Neue Kapitel der Textreihe

Grundlagen zur Softwarestruktur

Die Struktur der Software wird im Verlauf der Textreihe im Detail dargestellt. Folgend geht es daher nur um die Grundstruktur und wie sich eine einzelne Person darin einbringen kann.

Da der Zweck der Software die Unterstützung von Prozessen der Bedürfnisbefriedigung ist, müssen diese Bedürfnisse (B-) natürlich vermittelt werden können. Jedes Bedürfnis wird über eine Tätigkeit befriedigt – hier in der Grafik wird diese Tätigkeit „T1“ genannt. Zur Ausführung der Tätigkeit T1 braucht es das Mittel (a) bzw., auf die Tätigkeit bezogen, M1a . Das Mittel M1a kann über die Tätigkeit T1a1 verfügbar gemacht werden.

Wer führt diese Tätigkeiten aus? Da wir uns in einer Struktur bewegen, in welcher Personen niemals über andere Personen bestimmen dürfen – noch nicht einmal auf demokratische Weise -, kann die Zuordnung zu notwendigen Tätigkeiten nur durch die jeweiligen Personen selbst geschehen. Wir nennen das den Prozess der Selbstzuordnung1, welcher über verschiedene Softwarefunktionen unterstützt werden soll. Die Kooperation selbst geschieht zwischen den Personen, welche die aufeinander bezogenen Tätigkeiten ausführen.

Bei den Mitteln, welche bei den jeweiligen Tätigkeiten verwendet werden, unterscheiden wir zwischen zwei Kategorien, wobei die Grenzen dazwischen fließend sind: Private Mittel und gesellschaftlichen Mittel . Private Mittel sind Eigentum einer konkreten Person, welche über deren Nutzung alleine bestimmen darf. Sie kann sich entscheiden, diese Mittel nur selbst zu verwenden oder sie kann Nutzungsbedingungen festlegen, in deren auch andere diese Mittel mitverwenden dürfen. Je nachdem, welche Person sich daher einer Tätigkeit zuordnet, kann sich demnach auch unterscheiden, welche Mittel noch für diese Tätigkeit verfügbar gemacht werden müssen.

Für die soziale Form des Commons sind solche Eigentumsverhältnisse irrelevant, wenn auch bei privaten Eigentum die ständige Ausgrenzung durch die Eigentümerin droht. Anders ist das bei gesellschaftlichen Mitteln, auch wenn es sich hierbei um eine diffuse Kategorie handelt. Im vierten Teil der Textreihe wird sie näher aufgeschlüsselt. An dieser Stelle gehen wir verkürzt davon aus, dass jedes Mittel, das über eine Tätigkeit im Rahmen des Commonings verfügbar gemacht wird, ein gesellschaftliches Mittel ist und niemand von dessen Verwendung ausgeschlossen wird.

Über die Verwendung von Commons können Absprachen und Regeln getroffen werden, sowie Sanktionen bei Regelverletzung und etwa Nutzungseinschränkungen um zum Beispiel die Übernutzung von Naturvermögen zu verhindern. Für die Software bedeutet das, dass um die Verwendung eines jeden Commons ein sozialer Prozess entstehen können muss, welcher entsprechend durch Kommunikationsfunktionen oder etwa die Transparenz von Absprachen unterstützt werden kann.

Neben der Bedürfnisvermittlung , der Selbstzuordnung, dem zur-Verfügung-stellen von privaten Mitteln ist das Recht auf die Mitendscheidung zur Verwendung der Bedürfnisbefriedigung untergeordneter Mittel die letzte grundlegende Handlungsmöglichkeit der Anwender*innen.

1 Das Konzept der Selbstauswahl im Rahmen des Commonings wurde besonders von Meretz/Sutterlütti im Rahmen der „commonistischen Stigmergie“ eingebracht (z.B. Kapitalismus aufheben, S.178)


[…] Übersicht zur Textreihe […]

Du willst dich beteiligen? Als erstes Projektteam übernehmen wir gerade den Versuch der Umsetzung. Die Mailadresse ist transcomm@solidaris.me. Hier wird das Konzept und die Entwicklung bisher diskutiert: meta.allmende.io/c/transcomm/diskussion/45. Falls der Ansatz dir missfällt, versuche es gerne auf deine Weise. Hauptsache nur, es wird gemacht und unter welchem Namen bzw. welcher Verantwortung, ist vollkommen irrelevant.

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