Juristische Grundlage gesellschaftlicher Mittel

Vielen Dank erstmal, dass du dich darum kümmerst, @HomoVitalis. Ich bin vor ein paar Tagen der Open-Source-Ecology Willkommens-Telegram-Gruppe beigetreten und werde da auch nochmal nachfragen. Vielleicht lesen das so auch einfach mehr Leute, die vielleicht aus anderen Hintergründen eine gute Antwort haben.

Und spannend die Geschichte mit den Commons-API Leuten. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass die Frage so ein bisschen weggeschoben wird und finde es ja auch sehr wichtig, überhaupt technische Grundlagen für so etwas zu schaffen (was die Commons-API-Leute ja eindeutig machen).

Ja, ich denke, am Ende wird es auf so etwas hinauslaufen. Wobei ich das „wir“ in Klammern setzen würde, da ich es wichtig fände, mit der Software eben Prozesse zu unterstützen und nicht eine Infrastruktur um die Software selbst aufzubauen. Aber wenn es eben notwendig ist, bestimmte Bedingungen zu erzeugen (z.B. rechtliche Räume), dann muss das gemacht werden. Diese sollten nur eben auch unabhängig von der Software selbst funktionieren. Meiner Meinung nach.

Das finde ich spannend, weil mir die Tage klar geworden ist, dass wir das noch nicht einmal müssen. Die Software beschränkt sich ja nicht auf den materiellen Bereich (auch wenn es hier natürlich besonders spannend ist), sondern es werden ja auch digitale/teilbare Dinge verfügbar gemacht, wie Medien oder eben auch Software etc. @balkansalat sieht ja auch immer die Software selbst als etwas, das über die Strukturen der Software bearbeitet wird. (lässt sich bestimmt eleganter formulieren)

Der Punkt ist: Hierfür gibt es Lizenzen. Genau das können ja die Creative-Commons-Lizenzen leisten und es gibt keine Notwendigkeit diese mit dem juristischen Ding, das wir gerade andenken, in Verbindung zu setzen. Auch mit der Software, das will ich hauptsächlich sagen, bewegen wir uns in bereits vorhandenen Strukturen, die unabhängig von ihr selbst sind. Wenn etwas über die Software vermittelt hergestellt wird z.B., dann untersteht das Ding nicht der Softwarevermittlung und den daran Beteiligten, sondern dann ist das etwas, das unter einer Commons-Lizenz stehen soll und diese muss unabhängig von der Software selbst sein.

Die Frage für mich ist gerade: Braucht es wirklich ein Ding (Unternehmen, Verein o.ä.) oder braucht es ein Konzept, wie ein solcher - ich sage jetzt mal Verein - aufgebaut werden muss, damit das Vereinseigentum als Commons genutzt werden kann. Und dann kann es beliebig viele davon geben und die Verantwortung wird nicht irgendwo zentral gebündelt. Und in den Vereinen selbst kann dann ja - soweit ich das verstehe - mit dem Eigentum umgegangen werden, wie man möchte, so lange es nicht im kommerziellen Bereich geschieht. Hier würden wir wahrscheinlich wirklich von Staats wegen Probleme bekommen, aber das kann uns ja für unseren Zweck egal sein.

Und die noch größere Frage wäre dann: Wie müssen diese Lizenzen aussehen, wie können sie gestaltet werden können? Ich zitier nochmal kurz Helfrich/Bollier zur Frage „offen“ oder „geschlossen“:

„Angesichts dieser Rahmung überrascht es nicht, dass viele Menschen meinen, Commons seien allgemein und prinzipiell „offen“. Zudem verwechseln sie „offen“ mit „frei“ im Sinne von kostenlos, so als ginge es bei Commons darum, dass sich alle an allem kostenlos bedienen können. Dem ist nicht so […]. Sinn und Zweck eines Commons ist, gemeinsame Verfügung und die Vorteile für alle Beteiligten zu maximieren. Dies erfordert durchdachte und situationsspezifische Zugangs- und Nutzungsregeln.“ ( Frei, Fair und Lebendig, S.70)

Ich denke dieses „Vorteile für alle Beteiligten maximieren“ sagt auch, dass Leute bevorzugt werden können und es nicht allgemein für alle gleichermaßen verfügbar ist, aber es für alle möglich ist, in diese Verfügbarkeit reinzukommen. Mittlerweile würde ich daher „gesellschaftliche Mittel“ nur noch als verkürzten Begriff nehmen, da die Rechtskonstruktionen darunter variabel sein müssen, um diesen „Vorteil für Beteiligte“ sicher zu stellen. Aber diese Lizenzen die auf die Mittel nach ihrer Verfügbarmachung durch Commoning draufgehauen werden, müssen ähnlich einfach zu verstehen sein, wie die verschiedenen Formen der Creative-Commons-Lizenzen. Aber eben mit den eigentümlichen Merkmalen gegenständlicher Mittel, die sich aufbrauchen können, etc.

Also wären das für mich gerade zwei Hauptfragen:

  1. Wie müsste der Verein (das Unternehmen, etc.) rechtlich konzipiert sein, um ununterbrochenes Commoning mit den Vereinseigentum durchführen zu können.

  2. Wie müssen die Lizenzen aussehen und wie müssen sie gestaltbar sein, um innerhalb des Vereins/der Vereine die Mittel so zu lizenzieren, dass sie zum größten Vorteil der Beteiligten verwendet werden können - und das unter den ganz neuen Bedingungen, welche über die Software ermöglicht werden.