Textreihe Teil 3: Konfigurationsprozess (Kapitel 3)

Prozess der Freischaltung

Um eine möglichste effiziente Konfiguration herauszustellen, muss die Software zuerst den Gesamtaufwand sämtlicher möglicher Konfigurationen in der jeweiligen lokalen Umgebung herausstellen und diese – unabhängig vom Aspekt der Selbstzuordnung – in Reihenfolge ihres Gesamtaufwandes ordnen. Schließlich wird das erste Tätigkeitsmuster der Konfiguration mit dem geringsten Gesamtaufwand zur Selbstzuordnung freigeschalten. Auf Seite von Beteiligten, die sich in das ununterbrochene Commoning einbringen wollen, bedeutet die Freischaltung, dass dieses Tätigkeitsmuster für sie sichtbar wird oder sie benachrichtigt werden, wenn sie ein Interesse an dieser Tätigkeit angegeben haben (→ Bibliothek ).

Nach der Freischaltung eines ersten Tätigkeitsmusters, wird in den folgenden Fällen schließlich ein zusätzliches Tätigkeitsmuster freigeschalten:

  1. Es kommt zu keiner Selbstzuordnung in einem definierten Zeitraum. Der Zeitraum kann statisch sein oder sich etwa nach der Aufwandsdifferenz zwischen dem aktuellen und dem nächsten Tätigkeitsmuster richten.

  2. Es gibt keine Person in der lokalen Umgebung, die für die Tätigkeit qualifiziert ist oder ein prinzipielles Interesse daran hat.

  3. Sämtliche aktive Beteiligte, die ein prinzipielles Interesse an der Tätigkeiten haben und für diese qualifiziert wären, haben die Tätigkeit abgelehnt.

Tritt einer dieser drei Möglichkeiten ein, wird ein neues Tätigkeitsmuster zusätzlich freigeschalten und zwar das, durch welche die gesamte Konfiguration spekulativ den nächst-geringsten Aufwand haben könnte. Es wird nicht einfach das Tätigkeitsmuster freigeschalten, welche denselben Bedarf wie das letzte Tätigkeitsmuster decken kann.

Am Beispiel der Grafik: Es gibt einen Bedarf nach Mittel M1a , welcher durch die Tätigkeiten T1a1 und T1a2 gedeckt werden kann. Den spekulativ geringsten Gesamtaufwand von 60 Minuten zur Verfügbarmachung des Mittels hat dabei die Tätigkeit T1a1 zusammen mit der Tätigkeit T1a1b1 . Zuerst wird also geprüft: „Gibt es jemanden, der oder die sich T1a1 annehmen möchte?“. Diese Nachfrage bedeutet, dass das Tätigkeitsmuster im Konfigurationsprozess freigeschalten wird. Falls sich jemand hierfür findet wird abgefragt: „Gibt es jemanden, der oder die sich T1a1b1 annehmen möchte?“. Falls es zu einer Selbstzuordnung kommt, steht fest, wie M1a verfügbar gemacht werden wird. Falls sich allerdings niemand T1a1b1 zuordnet, wird nicht Tätigkeit T1a1b2 zusätzlich freigeschalten, sondern das nächste Tätigkeitsmuster der übergeordnete Ebene T1a2, da diese zur Bedarfsdeckung von M1a den geringeren Aufwand (75 Minuten) hat als die Kombination von T1a1 und T1a1b2 (90 Minuten). Falls sich allerdings auch für T1a2 niemand findet, wird schließlich abgefragt, ob sich jemand T1a1b2 annehmen will und falls dem so ist, würde die Verfügbarmachung von M1a einen durchschnittlichen Aufwand von 90 Minuten nach sich ziehen, im Gegensatz zur effizientesten Möglichkeit von 60 Minuten.1

Wenn sich jemand T1a1 zuordnet, dann allerdings nicht T1a1b1 sondern T1a2 , wäre die Konsequenz, dass die Selbstzuordnung zu T1a1 ins Leere laufen würde. Dasselbe kann allerdings auch für T1a2 gelten, wenn sich im Nachhinein – also nach der Freischaltung und Selbstzuordnung von und zu T1a2 – jemand für T1a1b1 finden würde. In dem Fall schien es für einen Moment, als würde die Selbstzuordnung zu T1a1 ins Leere laufen, was dann allerdings für T1a2 gelten würde. Vorausgesetzt ist hierbei, dass der Konfigurationsprozess nach der Selbstzuordnung zu T1a2 nicht abgeschlossen wurde, sprich: es nicht länger möglich ist, sich zu alternativen Tätigkeiten zuzuordnen.

Bei der Freischaltung einer jeden Tätigkeit stellt sich auch die Frage nach der Verfügbarkeit über Mittel der konkreten Personen. Somit kann es auch sein, dass ein bestimmtest Tätigkeitsmuster zuerst für eine bestimmte Gruppe freigeschalten wird – also diejenigen, welche über Bedarf der Tätigkeit verfügen -, anschließend ein ganz anderes Tätigkeitsmuster und danach z.B. erst für die Personengruppe, welche über den Bedarf der ersten Tätigkeit nicht verfügt. Falls verschiedene Personen über verschiedenen Bedarf einer Tätigkeit verfügen, erfolgt die Reihenfolge der Freischaltung ebenfalls in der Ordnung, welcher Aufwand durch ihre Verfügbarkeit über das jeweilige Mittel spekulativ gespart werden würde.

Was passiert dadurch? Beteiligte, die über Mittel verfügen, sind im Konfigurationsprozess prinzipiell bevorteilt, im Sinne von: Sie können sich vor denjenigen zuordnen, die nicht über den Bedarf der entsprechenden Tätigkeit verfügen. Damit können diejenigen, die über viele Mittel verfügen, einerseits ihren Fähigkeiten und Interessen leichter nachgehen als andere, aber sie können damit eben auch → zugeschriebene Anerkennung vor anderen erlangen. Das ist problematisch. Allerdings bewegen wir uns derzeit in einer als privates Eigentum weitgehend erschlossenen Welt und die Software unterstützt eine Transformation zu einer Welt, in der wir auf Augenhöhe die Verwendung aller Dinge regeln können. Selbst also, wenn jemand durch die Reihenfolge des Konfigurationsprozesses bevorzugt wird, nur, weil er oder sie Verfügungsmöglichkeiten zu Mitteln hat, von denen andere ausgeschlossen sind, ist das Resultat ihrer Tätigkeit immer ein gesellschaftliches Mittel, von dem strukturell niemand ausgeschlossen ist . Die Absprachen und Regelungen zur Verwendung dieses gesellschaftlichen Mittels können die Person, welche es verfügbar gemacht hat, zwar immer noch bevorzugen, das allerdings unterliegt der Kontrolle des → sozialen Prozesses. Am Ende besteht der Vorteil lediglich darin, früher als andere die Möglichkeit zu haben, für andere da zu sein . Ununterbrochenes Commoning ist eine reine Kooperationsstruktur in der prinzipiell jede Tätigkeit zum größten Vorteil aller Beteiligten ist. Und falls diese Möglichkeit weggelassen wird – also die frühere Freischaltung von Tätigkeitsmustern für Personen mit entsprechenden privaten Mittel bzw. der exklusiven Verfügung über gesellschaftliche Mittel -, dann wäre das einzige Resultat daraus, dass der Prozess zu einer bestimmten Bedürfnisbefriedigung aufwendiger wird und auch tendenziell mehr gesellschaftliche Mittel benötigt, als eigentlich notwendig wäre.

Ein wirkliches Problem dagegen ist es, die Verfügbarkeit gesellschaftlicher Mittel abzuprüfen, wenn es sich um Mittel handelt, die gemeinsam genutzt werden, sich also nicht in der Verwendung aufbrauchen oder, wie digitale Information, sich durch teilen vermehren. Falls es sich um Mittel handelt, die sich aufbrauchen, können sich diese Mittel im Prozess der Selbstzuordnung für die Tätigkeit reservieren lassen. Falls sie allerdings gemeinsam genutzt werden, kann während eines laufenden Konfigurationsprozesses schwer eine Aussage darüber getroffen werden, wann das Mittel benötigt wird, da noch nicht einmal vorhergesagt werden kann, wann der Konfigurationsprozess abgeschlossen sein wird und damit die Kooperation zur Bedürfnisbefriedigung überhaupt erst beginnen kann. Und auch dann ist nicht bekannt, wie lange es dauert, bis der Bedarf für der Tätigkeit gedeckt wird, welche auf dieses Mittel zurückgreift, das gemeinsam genutzt wird. Das Problem ist gewaltig, kann aber über verschiedene Funktionen der vorläufigen Reservierungen und entsprechende Kommunikationsräumen zwischen denen, die das Mittel verwenden wollen gemildert werden. Ganz gelöst werden allerdings, kann das Problem innerhalb dieser Re-Produktionsweise wahrscheinlich nie.

 

1 Die Abweichungen von jeweils 15 Minuten bei diesen Tätigkeiten können unerheblich sein. Wenn z.B. T1a1 und T1a1b1 von ihrem Aufwand her nur 60 Minuten tragen, wird der Aufwand trotzdem erheblicher, da es sich um eine Kooperation handelt und neuen Absprachen und Ortsveränderungen bedarf. Bei kontinuierlicher Tätigkeit (→Kontinuität) mag das trotzdem so sinnvoll sein. Bei der Feinabstimmung der Software könnte dagegen eine Variable eingeführt werden, durch welche für-sich-stehende Tätigkeiten bevorzugt werden.

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